Überwachung am Arbeitsplatz

Was ist erlaubt – und wo sind die Grenzen?

Datenschutz und digitale Arbeit im Fokus

Homeoffice, Remote Work, digitale Tools: Die moderne Arbeitswelt ist flexibel und vernetzt wie nie zuvor – aber auch datenschutzrechtlich herausfordernder. Immer häufiger stellt sich die Frage: Was dürfen Arbeitgeber kontrollieren? Und wo beginnt die unzulässige Überwachung?

1. Vertrauen ist gut – Kontrolle aber bitte nur im rechtlichen Rahmen

Viele Unternehmen setzen auf digitale Zeiterfassung, Monitoring-Software oder E-Mail-Kontrollen. Grundsätzlich ist eine gewisse Überwachung zulässig – aber nur im Rahmen des Datenschutzrechts und der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten.

Überwachungsmaßnahmen müssen:

  • verhältnismäßig sein,

  • einem konkreten Zweck dienen (z. B. IT-Sicherheit, Leistungskontrolle),

  • transparent kommuniziert werden,

  • und dürfen nicht heimlich erfolgen (außer in sehr engen Ausnahmen bei konkretem Verdacht auf Pflichtverletzungen).

2. Datenschutzrechtliche Grundlagen

Die wichtigste rechtliche Basis ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Erfasst ein Arbeitgeber personenbezogene Daten (z. B. Login-Zeiten, Standort, Inhalte von E-Mails), muss dies:

  • auf einer rechtlichen Grundlage beruhen (z. B. § 26 BDSG),

  • notwendig für den konkreten Zweck sein,

  • und so wenig eingriffsintensiv wie möglich erfolgen.

3. Homeoffice & Remote Work: Neue Herausforderungen

Im Homeoffice verschwimmen die Grenzen zwischen privat und dienstlich. Besonders sensibel ist hier:

  • Zugriff auf private Geräte (wenn beruflich genutzt): Nur mit Einwilligung.

  • Videokonferenzen: Aufzeichnungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle: Dauerhafte Überwachung über Tools oder Screensharing kann rechtswidrig sein.

4. Was Arbeitgeber tun sollten

  • Eine klare, transparente Datenschutzrichtlinie erstellen und kommunizieren

  • Datenschutzfolgeabschätzungen bei neuen Tools durchführen

  • Den Betriebsrat einbinden, falls vorhanden (Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

  • Keine Überwachung „ins Blaue hinein“ – Verdachtskontrollen müssen gut begründet sein

5. Was Arbeitnehmer wissen sollten

  • Sie haben ein Recht auf Information, welche Daten erhoben werden

  • Sie können Auskunft und ggf. Löschung verlangen (Art. 15–17 DSGVO)

  • Einwilligungen sollten freiwillig sein – nicht unter Druck entstehen

  • Bei heimlicher Überwachung: Es besteht ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz oder Unterlassung

Fazit: Digitalisierung braucht klare Regeln – und rechtliche Begleitung

Transparente Kommunikation und rechtlich saubere Prozesse sind der Schlüssel für eine moderne, datenschutzkonforme Arbeitswelt. Als Rechtsanwalt unterstütze ich Arbeitgeber dabei, praktikable Lösungen zu finden – und Arbeitnehmer bei der Wahrung ihrer Rechte.

➡️ Haben Sie Fragen zum Thema digitale Überwachung oder Datenschutz im Arbeitsverhältnis? Kontaktieren Sie mich gerne.
Ich berate praxisnah, rechtssicher – und mit einem klaren Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

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