Überwachung am Arbeitsplatz
Was ist erlaubt – und wo sind die Grenzen?
Datenschutz und digitale Arbeit im Fokus
Homeoffice, Remote Work, digitale Tools: Die moderne Arbeitswelt ist flexibel und vernetzt wie nie zuvor – aber auch datenschutzrechtlich herausfordernder. Immer häufiger stellt sich die Frage: Was dürfen Arbeitgeber kontrollieren? Und wo beginnt die unzulässige Überwachung?
1. Vertrauen ist gut – Kontrolle aber bitte nur im rechtlichen Rahmen
Viele Unternehmen setzen auf digitale Zeiterfassung, Monitoring-Software oder E-Mail-Kontrollen. Grundsätzlich ist eine gewisse Überwachung zulässig – aber nur im Rahmen des Datenschutzrechts und der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten.
Überwachungsmaßnahmen müssen:
verhältnismäßig sein,
einem konkreten Zweck dienen (z. B. IT-Sicherheit, Leistungskontrolle),
transparent kommuniziert werden,
und dürfen nicht heimlich erfolgen (außer in sehr engen Ausnahmen bei konkretem Verdacht auf Pflichtverletzungen).
2. Datenschutzrechtliche Grundlagen
Die wichtigste rechtliche Basis ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Erfasst ein Arbeitgeber personenbezogene Daten (z. B. Login-Zeiten, Standort, Inhalte von E-Mails), muss dies:
auf einer rechtlichen Grundlage beruhen (z. B. § 26 BDSG),
notwendig für den konkreten Zweck sein,
und so wenig eingriffsintensiv wie möglich erfolgen.
3. Homeoffice & Remote Work: Neue Herausforderungen
Im Homeoffice verschwimmen die Grenzen zwischen privat und dienstlich. Besonders sensibel ist hier:
Zugriff auf private Geräte (wenn beruflich genutzt): Nur mit Einwilligung.
Videokonferenzen: Aufzeichnungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
Leistungs- und Verhaltenskontrolle: Dauerhafte Überwachung über Tools oder Screensharing kann rechtswidrig sein.
4. Was Arbeitgeber tun sollten
Eine klare, transparente Datenschutzrichtlinie erstellen und kommunizieren
Datenschutzfolgeabschätzungen bei neuen Tools durchführen
Den Betriebsrat einbinden, falls vorhanden (Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
Keine Überwachung „ins Blaue hinein“ – Verdachtskontrollen müssen gut begründet sein
5. Was Arbeitnehmer wissen sollten
Sie haben ein Recht auf Information, welche Daten erhoben werden
Sie können Auskunft und ggf. Löschung verlangen (Art. 15–17 DSGVO)
Einwilligungen sollten freiwillig sein – nicht unter Druck entstehen
Bei heimlicher Überwachung: Es besteht ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz oder Unterlassung
Fazit: Digitalisierung braucht klare Regeln – und rechtliche Begleitung
Transparente Kommunikation und rechtlich saubere Prozesse sind der Schlüssel für eine moderne, datenschutzkonforme Arbeitswelt. Als Rechtsanwalt unterstütze ich Arbeitgeber dabei, praktikable Lösungen zu finden – und Arbeitnehmer bei der Wahrung ihrer Rechte.
➡️ Haben Sie Fragen zum Thema digitale Überwachung oder Datenschutz im Arbeitsverhältnis? Kontaktieren Sie mich gerne.
Ich berate praxisnah, rechtssicher – und mit einem klaren Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse.